DIE BASISRENTE – RÜRUP-RENTE

Es ZAHLT sich AUS, möglichst früh mit der Vorsorge zu beginnen

Zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Basisrente (Rürup-Rente) Teil der ersten Schicht des Schichten-Modells der Altersvorsorge. Sie wurde im Jahr 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz geschaffen. Sie ermöglicht erstmals auch Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – insbesondere also Selbständigen – auf ein Produkt der Basisversorgung zurückzugreifen.

Für queer people ist die Basisrente besonders interessant, weil diese Anlageform nicht notwendigerweise die Versorgung von Hinterbliebenen vorsieht. Die Rendite ist also höher, das lohnt sich für queer Singles also besonders. Du bleibst in Deiner beruflichen Lebensgestaltung flexibel: Egal ob angestellt oder selbständig, die Rürup-Rente läuft weiter. Zudem ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zu integrieren, die ihrerseits steuerlich geltend gemacht werden kann.

Du musst jedoch ein gutes Einkommen haben und kräftig Steuern zahlen, sonst kannst Du bei der Rürup-Rente nicht von der hohen steuerlichen Förderung profitieren.

Da die Beiträge mittelfristig in vollem Umfang steuerfrei gestellt werden, ergibt sich ein zusätzlicher Vorteil: Wie alle steuerlich geförderten Altersvorsorgeprodukte bietet die private Vorsorge in Form der Basisrente Schutz vor vorzeitiger Verwertung und gilt so als »Hartz-IV-fest«. Die Beitragszahlung kann wahlweise laufend (monatlich oder jährlich) oder in Form einer Einmal- oder auch Sonderzahlung erfolgen. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Vertrag während der Laufzeit an eventuell steigende Ansprüche bei Deiner Altersversorgung anzupassen. Hierzu kannst Du bei Vertragsabschluss eine Beitragsdynamik vereinbaren.

STEUERLICHE FÖRDERUNG

 

FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN HAT EINE BASISRENTE ZU ERFÜLLEN, UM IN DEN GENUSS EINER STEUERLICHEN FÖRDERUNG ZU KOMMEN:

 

  • Lebenslange monatliche Leibrente, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann
  • Die Leistungen dürfen nicht vererblich übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein
  • Ab 2012 lassen sich 74% der in die gesetzliche wie in die erste Schicht der privaten Altersvorsorge geleisteten Beiträge als Sonderausgaben bis 20.000.- € pro Jahr steuerlich absetzen
  • Bis 2025 steigt die prozentuale Absetzbarkeit pro Jahr um 2%, so dass ab 2025 die vollen Beiträge abgesetzt werden können