Wir bieten erschwingliche Haftpflichtversicherungen an: Vergleich - Beratung - Service.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ICON

GELASSEN DURCH DEN

ALLTAG STEUERN

QUEERANCE PERSONAL PLUS

Ein kostspieliger materieller Schaden kann schnell absichtslos durch ungünstige Umstände entstehen. Eine private Haftpflichtversicherung ist unabdingbar und sollte in keinem Haushalt fehlen – und ganz besonders, wenn Kinder mit dabei sind. Sie ersetzt Schadensleistungen, die Dir gegenüber anderen entstehen und schützt Dich im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin.

Bei Queerance bekommst Du marktaktuelle Preise und Leistungen privater Haftpflichtversicherungen zum Vergleich. So kannst Du Deinen Wunschtarif ermitteln und Deine private Haftpflichtversicherung schnellstmöglich abschließen. Der Vergleich lohnt sich: Schon ab 28 € im Jahr bist Du versichert. Optimaler Schutz muss ja nicht teuer sein!

Mit Queerance PERSONAL plus kannst Du es auch einfach mal laufen lassen.

DEINE VORTEILE DER PRIVATEN HAFTPFLICHTVERSICHERUNG QUEERANCE PERSONAL +

AUF EINEN BLICK:

  • bis zu 70% Beitragsersparnis
  • über 150 Tarife im Vergleich
  • hohe Leistung bei geringem Beitrag
  • kostenloser Vergleich mit Online-Abschluss

FÜR WEN?

Die private Haftpflichtversicherung Queerance PERSONAL + ist besonders gut geeignet für:

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ICON

Private Haftpflicht berechnen

  • DIE OPTIMALE VERSICHERUNGSSUMME: Gut fährst Du mit Deiner privaten Haftpflichtversicherung, wenn Du Vermögensschäden mit 100.000 Euro und Mietsachschäden mit 300.000 Euro absichern lässt. Um auch schwerwiegende Schäden abzudecken, sollte die Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden mindestens 3 Mio. Euro betragen.
  • KINDER MITVERSICHERN: Kinder sind zuschlagfrei mitversichert. Das gilt auch für volljährige Kinder, solange sie sich in der Ausbildung befinden und noch nicht verheiratet sind. Eine Vertragsklausel über die Deliktunfähigkeit Deiner Kinder garantiert Dir, dass Deine Versicherung im Schadensfall auch ohne Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung haftet.
  • FORDERUNGSAUSFALL EINSCHLIESSEN:Ein Drittel aller deutschen Haushalte besitzt keine private Haftpflichtversicherung. Damit Du im Schadensfall nicht leer ausgehst, ist es sinnvoll eine Police mit einer Forderungsausfalldeckung abzuschließen. Dann übernimmt Dein Versicherer auch die Kosten für einen Schaden, den Dir jemand ohne private Haftpflichtversicherung zugefügt hat.
  • KÜNDIGUNG UND HAUSHALTSZUSAMMENLEGUNG: Im Regelfall muss bei einem Versicherungswechsel der alte Vertrag drei Monate vor Ablauf gekündigt werden, sonst verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Zieht Ihr als Paar in eine gemeinsame Wohnung, kann die jüngere Police fristlos gekündigt werden. Der länger bestehende Vertrag wird fortgeführt. Beachtet jedoch, dass bei einer gemeinsamen Police untereinander keine Haftung besteht.

WARUM SOLLTEST DU EINE PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ABSCHLIESSEN

Eine private Haftpflichtversicherung gehört zur elementaren privaten Grundvorsorge und deckt die wichtigsten Risiken des alltäglichen Lebens ab. Jeder ist gesetzlich verpflichtet, für selbstverursachte Schäden aufzukommen – schlimmstenfalls mit seinem gesamten Vermögen und Privateinkommen bis zur Pfändungsgrenze. Die private Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen und leistet begründeten Schadenersatz. Sie wehrt unberechtigte Forderungen anderer Personen ab und trägt die Kosten für evtl. anfallende Rechtsstreitigkeiten.

WANN LEISTET DIE PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG?

  • FALLBEISPIEL 1: Ein Radfahrer fährt auf dem Gehweg und übersieht hinter der nächsten Abbiegung einen entgegenkommenden Fußgänger und fährt ihn an. Dieser stürzt und bricht sich seine rechte Schulte.
    Es entstehen Behandlungskosten und ein Arbeitsausfall von ca. vier Wochen. Außerdem wird ein Schmerzensgeld fällig. Diese Kosten trägt die private Haftpflichtversicherung.
  • FALLBEISPIEL 2: Zwei Freunde chatten zusammen mit dem Notebook.  Aus Unachtsamkeit stößt einer sein Glas um und das Getränk ergießt sich über die Tastatur. Das Notebook ist ruiniert und muss ersetzt werden. Diese Kosten erstattet die private Haftpflichtversicherung.
  • WER IST VERSICHERT? Versichert ist grundsätzlich derjenige, der die Versicherung abgeschlossen hat. Bei Familientarifen sind Lebenspartner und minderjährige Kinder der Lebenspartner mitversichert. Für volljährige Kinder gilt der Versicherungsschutz, solange sie sich in Ausbildung befinden und nicht verheiratet oder verpartnert sind. Genau so sind auch nicht im gleichen Haushalt lebende Wehr- und Zivildienstleistende mitversichert. Solltest Du einen Butler haben, dann ist dieser wie Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter mitversichert. Personen, die mit im Haushalt leben, können in den Vertrag eingeschlossen werden.
  • WAS SOLLTE DIE PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ENTHALTEN? Du solltest eine private Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro wählen und darauf achten, dass der Tarif Leistungen bietet, die Deiner Lebenssituation entsprechen. Zusätzlich kannst Du eine Absicherung von Schäden, die durch Kinder unter 7 Jahren verursacht werden, oder den Verlust fremder, privater Schlüssel bzw. von Dienstschlüsseln in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Besonders wichtig kann der Einschluss der Forderungsausfalldeckung sein, die Deine eigenen Haftpflichtansprüche absichert, wenn der eigentliche Verursacher zahlungsunfähig ist.
    Schäden durch Gefälligkeitshandlungen oder an geliehenen Sachen kannst  du ebenfalls mit versichern.
  • WELCHE SCHÄDEN SIND VERSICHERT? Eine private Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
    Personenschäden kommen durch Verletzung, Gesundheitsschädigung oder Tod zustande und erfordern Leistungen für anfallende Arztkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen. Sachschäden entstehen durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Gegenstandes, der repariert oder ersetzt werden muss. Zusätzlich können hier auch Folgekosten, etwa durch einen Nutzungsausfall, entstehen. Finanzielle Schäden, die dem Geschädigten einen geldwerten Nachteil einbringen und ausgeglichen werden müssen, bezeichnet man als Vermögensschäden. Schäden, die mit Vorsatz herbeigeführt wurden, sind nicht versichert.
  • WAS TUN IM SCHADENFALL? Melde den Schaden innerhalb einer Woche Deiner Versicherungsgesellschaft. Schildere die Umstände wahrheitsgemäß und lasse Deinem Versicherer alle relevanten Unterlagen schnellstmöglich zukommen. Versuche, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Leiste keine Zahlungen und gib ohne Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft kein Schuldbekenntnis ab. Die Versicherung prüft die Rechtslage, und der Schaden wird entsprechend reguliert.