DAS SCHICHTENMODELL DER ALTERSVORSORGE –

3 schichten modell der altersvorsorge

... KURZ GEFASST

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNG

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können steuerlich abgesetzt werden.
Zur Basisversorgung gehören:

  • Gesetzliche Rente
  • Rürup-Rente
 

Im Rahmen des 3-Schichten Modells der Altersvorsorge bildet die erste Schicht die essenzielle Grundlage der Rentenversorgung, die allgemein als Basisrente bezeichnet wird. Diese fundamentale Ebene umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungswerke sowie die landwirtschaftlichen Alterskassen. Als eine bedeutsame Erweiterung in dieser Kategorie wurde die private Basisrente eingeführt, die auch als Rürup-Rente bekannt ist – benannt nach ihrem Initiator Bert Rürup aus Darmstadt.

Innerhalb des Rahmens der privaten Basisrente ist es Individuen erlaubt, bis zu 25.046 Euro pro Jahr und Person zu investieren. Allerdings werden die Beiträge, die bereits für die gesetzliche Rentenversicherung und die Versorgungswerke geleistet wurden, auf diesen Höchstbetrag angerechnet. Dadurch ergibt sich, dass in erster Linie Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, von der Möglichkeit Gebrauch machen können, den maximalen Beitrag zu leisten.

Ab dem Jahr 2024 bieten sich durch die Anpassung der steuerlichen Rahmenbedingungen noch größere Anreize für die Investition in die private Basisrente: Die eingezahlten Beiträge sind nun zu 100% steuerlich absetzbar. Dies macht die Basisrente besonders für Menschen mit einem höheren Einkommen und solche, die sich in höheren Steuerklassen befinden, äußerst attraktiv, da sie von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren können.

2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNG

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert werden; Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Zur Zusatzversorgung zählen:

  • Riester-Rente
  • Betriebliche
 

Die zweite Schicht im 3-Schichten Modell der Altersvorsorge umfasst die Zusatzvorsorge, die entweder durch eine betriebliche Altersvorsorge oder über die Riester-Rente realisiert werden kann. Letztere trägt den Namen des ehemaligen Bundesministers für Arbeit, Walter Riester. Diese Ebene repräsentiert die am häufigsten genutzte Form staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte und richtet sich an ein breites Spektrum von Arbeitnehmern – von Geringverdienern bis hin zu gutverdienenden Angestellten und Beamten. Die Attraktivität dieser Vorsorgeform ergibt sich aus der Kombination von staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen, die sie zu einer ansprechenden Option für die Alterssicherung machen.

Schon ab einem monatlichen Beitrag von 5 Euro können Anleger in diese Schicht investieren, was sie zu einer zugänglichen Option für nahezu jeden macht. Die staatlichen Grundzulagen beginnen bei einer Investition von 4% des Vorjahreseinkommens und können bis zu 175 Euro jährlich erreichen. Darüber hinaus werden für Kinder bis zu 300 Euro pro Jahr an zusätzlichen Zulagen gezahlt. Junge Anleger unter 25 Jahren profitieren zudem von einer einmaligen Zulage in Höhe von 200 Euro, was ein starker Anreiz sein sollte, früh mit der Altersvorsorge zu beginnen.

Es ist jedoch Vorsicht geboten: Oft herrscht Unklarheit über die Förderungsberechtigung. Viele Berater im Bank- und Versicherungswesen tendieren dazu, die Riester-Rente als Universallösung zu vermarkten, ohne ausreichend über die tatsächlichen Fördermöglichkeiten oder deren Fehlen aufzuklären. Dies trifft besonders auf bestimmte Berufsgruppen wie Architekten und Anwälte zu, deren Versorgungswerke spezielle Regelungen haben können. Ein weiteres verbreitetes Problem ist das Versäumnis, Zulagen rechtzeitig zu beantragen, wodurch mögliche Vorteile ungenutzt bleiben.

3. SCHICHT: KAPITALANLAGEN

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen.

Zu den Kapitalanlage-Produkten zählen:

  • Private Rentenversicherungen
  • Fondsanalgen
 

Die dritte Schicht im 3-Schichten Modell der Altersvorsorge erweitert die Palette der Vorsorgeoptionen um eine breite Auswahl an Anlageprodukten, die außerhalb der staatlichen Förderung liegen. Diese Kategorie beinhaltet Kapital- und Rentenversicherungen, Fondssparpläne sowie Risiko- und Hinterbliebenenversicherungen. Ein entscheidendes Merkmal dieser Schicht ist, dass die Beiträge aus dem bereits versteuerten Einkommen gezahlt werden, da in der Ansparphase keine steuerliche Förderung gewährt wird.

Nach der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 verloren die Anlageformen der dritten Schicht ihre steuerlichen Privilegien während der Ansparphase. Trotzdem spielen Kapital- und Rentenversicherungen, die seit Jahrzehnten als klassische private Ergänzungen zur gesetzlichen Rentenversicherung dienen, weiterhin eine bekannte Rolle in der Altersvorsorge. Sie bleiben insbesondere für Selbstständige mit geringem Einkommen eine interessante Option. Für die breite Masse der Anleger könnten diese Formen der Altersvorsorge jedoch weniger profitabel sein, vor allem wenn man die heute verfügbaren Alternativen betrachtet.

Die Produkte der dritten Schicht bieten individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für die persönliche Altersvorsorge. Sie ermöglichen es, das Portfolio nach eigenen Bedürfnissen und Zielen auszurichten und spezifische Risiken abzudecken. Obwohl sie in der Ansparphase keine steuerlichen Vorteile bieten, können sie dennoch einen wesentlichen Bestandteil einer umfassenden und ausgewogenen Altersvorsorgestrategie darstellen, um eine umfassende Absicherung für das Alter zu gewährleisten.

Das Alterseinkünftegesetz von 2005 stellte einen Wendepunkt in der deutschen Altersvorsorge dar, indem es das 3-Schichten-Modell einführte, welches eine grundlegende Neustrukturierung des Systems bewirkte. Ziel dieses Modells ist es, die verschiedenen Altersvorsorgeoptionen in drei klar definierte Kategorien einzuteilen und steuerliche Anreize für Beitragszahlungen zu bieten, während gleichzeitig die Renteneinkünfte in der Auszahlungsphase steuerpflichtig werden.

Innerhalb dieses 3-Schichten-Modells wird jede Altersvorsorgeoption einer spezifischen Kategorie zugeordnet, die festlegt, wie die steuerliche Behandlung der Beiträge und Renten erfolgt. Ein wesentlicher Vorteil dieses Modells gegenüber früheren Systemen ist die Einführung steuerlicher Förderungen für Beiträge zur Altersvorsorge, was eine signifikante Neuerung darstellt. Im Austausch dafür unterliegen die Renteneinkünfte einer nachgelagerten Besteuerung.

Dieses Modell schafft eine einheitliche steuerliche Behandlung für traditionelle Rentenversicherungen und Beamtenpensionen, indem es sämtliche Altersvorsorgeformen unter einem einheitlichen steuerlichen Rahmenwerk zusammenfasst. Durch die Einteilung in drei Schichten – Basisversorgung, Zusatzversorgung und private Vorsorge – ermöglicht das Modell eine differenzierte Betrachtung und Förderung der individuellen Altersvorsorgepläne.

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Die Altersproblematik

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