DAS SCHICHTENMODELL DER ALTERSVORSORGE –

... KURZ GEFASST

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNG

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können steuerlich abgesetzt werden.
Zur Basisversorgung gehören:

  • Gesetzliche Rente
  • Rürup-Rente
 

Die erste Schicht bezieht sich auf die Basis der Rente und wird folglich als Basisrente bezeichnet. Hierzu gehören die gesetzliche Rente, die Versorgungswerke und die landwirtschaftlichen Alterskassen. Zur Ergänzung wurde in dieser Schicht die private Basisrente eingeführt, auch Rürup-Rente – nach ihrem Namensgeber Bert Rürup aus Darmstadt – genannt.
Im Bereich der privaten Basisrente können bis zu 25.046€ pro Jahr und Person investiert werden. Da hierfür jedoch die für die gesetzliche Rentenversicherung und Versorgungswerke geleisteten Beiträge angerechnet werden, können meist nur Selbständige, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen, den Höchstbeitrag nutzen.
Die steuerlichen Vergünstigungen sind hoch und sollen weiter steigen: Im Jahr 2021 sind gezahlte Beiträge zu 92% steuerlich abzugsfähig. Insofern ist diese Schicht vor allem für Personen in höheren Einkommens- und Steuerschichten interessant.

2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNG

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert werden; Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Zur Zusatzversorgung zählen:

  • Riester-Rente
  • Betriebliche
 

Die zweite Schicht bezieht sich auf die Zusatzvorsorge, die entweder in Form einer betrieblichen Altersvorsorge bestehen kann, oder aber als Riester-Rente – benannt nach dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit, Walter Riester – gebildet werden kann.
Diese Schicht ist die meist genutzte Form von staatlich geförderten Vorsorgeprodukten. Sie ist sowohl für Geringverdiener als auch für gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte interessant: Zulagen einerseits und Steuervorteile andererseits machen diese Form der Alterssicherung attraktiv. Nicht zuletzt ist diese Schicht für jeden erschwinglich, da selbst kleine Anlagebeiträge ab 5 € monatlich möglich und sinnvoll sind. Die staatlichen Zulagebeiträge belaufen sich bereits bei einer Zahlung von 4% des Einkommens auf 175 € im Jahr. Neben dieser Grundzulage werden pro Kind bis zu 300 € im Jahr an Zulagen gezahlt. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten einmalig eine Zulage von 200 € – alles Anreize, um rechtzeitig mit der Altersvorsorge zu beginnen.
Aber Achtung: Häufig besteht Unklarheit bezüglich der Förderungswürdigkeit. Leider verkaufen viele Bank – und Versicherungsberater Riester-Renten als Allheilmittel, ohne zuvor über die bestehenden oder nicht gegebenen Förderungsmöglichkeiten aufzuklären. Dies gilt beispielsweise für viele Versorgungswerke, z.B. von Architekten und Anwälten. Häufig wird auch versäumt, Zulagen zu beantragen.

3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTE

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen.

Zu den Kapitalanlage-Produkten zählen:

  • Riester-Rente
  • Betriebliche
 

Diese Schicht setzt sich aus allen übrigen Anlageprodukten wie Kapital- und Rentenversicherungen sowie Fondssparplänen zusammen. Auch Risikoversicherungen und Absicherungen für Hinterbliebene zählen zu dieser Schicht der Altersvorsorge. Für diese Produkte kann keine steuerliche Förderung in der Ansparphase in Anspruch genommen werden; die Beiträge werden aus dem Netto bezahlt.  
Diese Formen der Altersvorsorge sind seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 in der Ansparphase nicht mehr steuerbegünstigt. Trotzdem sind Kapital- und Rentenversicherungen sicherlich auch Dir geläufig, weil diese Form der Altersvorsorge seit Jahrzehnten die hauptsächliche private Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung war. Für gering verdienende Selbständige ist diese Anlageform weiterhin interessant, für alle anderen stellt sie eine häufig unprofitable Form der Altersvorsorge dar, zu der es inzwischen gute Alternativen gibt.

Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde das System der Altersvorsorge maßgeblich reformiert. Seitdem gilt das Schichten-Modell, das Dir im Folgenden erläutert werden soll.

Die verschiedenen Formen der Altersvorsorge werden jeweils einer Schicht zugeordnet. Der wichtigste Unterschied zum Vorgänger-Modell besteht darin, dass Einzahlungen zur Altersvorsorge nun steuerlich gefördert werden. Im Gegenzug muss die Rente nachgelagert versteuert werden.

Das Schichten-Modell ordnet jede Form der Altersvorsorge einer von drei Schichten zu. Je nach Schichtzugehörigkeit erfolgt die steuerliche Förderung der Produkte. Mit diesem Modell wurde die Gleichbehandlung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen durchgesetzt.

Bisherige

Die Altersproblematik

Nächster

Die Basisrente / Ruerup Rente