DAS 3-SCHICHTENMODELL DER ALTERSVORSORGE –

… KURZ GEFASST

 

1. SCHICHT: BASISVERSORGUNG

Die erste Schicht wird komplett nachgelagert besteuert. Beiträge können steuerlich abgesetzt werden.
Zur Basisversorgung gehören:

  • Gesetzliche Rente
  • Rürup-Rente

2. SCHICHT: ZUSATZVERSORGUNG

Produkte der zweiten Schicht können staatlich gefördert werden; Beiträge sind steuerlich absetzbar.
Zur Zusatzversorgung zählen:

  • Riester-Rente
  • Betriebliche Altersversorgung

3. SCHICHT: KAPITALANLAGEPRODUKTE

Produkte der dritten Schicht müssen nicht zwangsläufig der Altersvorsorge dienen.
Zu den Kapitalanlage-Produkten zählen:

  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung

 

Mit dem Alterseinkünftegesetz 2005 wurde das System der Altersvorsorge maßgeblich reformiert. Seitdem gilt das Schichten-Modell, das Dir im Folgenden erläutert werden soll.

Die verschiedenen Formen der Altersvorsorge werden jeweils einer Schicht zugeordnet. Der wichtigste Unterschied zum Vorgänger-Modell besteht darin, dass Einzahlungen zur Altersvorsorge nun steuerlich gefördert werden. Im Gegenzug muss die Rente nachgelagert versteuert werden.

Das Schichten-Modell ordnet jede Form der Altersvorsorge einer von drei Schichten zu. Je nach Schichtzugehörigkeit erfolgt die steuerliche Förderung der Produkte. Mit diesem Modell wurde die Gleichbehandlung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen durchgesetzt.