DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Die betriebliche Altersvorsorge ist vom Grundsatz her eine gute Sache, sie bedarf allerdings wegen ihrer historisch bedingten Komplexität eines umfangreichen Detailwissens, um sie in der individuellen Ausgestaltung zu optimieren.
Es stehen fünf sogenannte Durchführungswege zur individuellen Strukturierung dieser Altersvorsorge zur Verfügung. Drei davon – die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds – sind als versicherungsförmig zu bezeichnen. Die beiden anderen – die Direktzusage und die Unterstützungskasse – stellen eine unmittelbare betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber dar. Finanziert werden diese drei Durchführungswege – Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – optional über zwei verschiedene Modelle.
Die zwei Modelle der betrieblichen Altersvorsorge:
Bist Du der Typ Arbeitnehmer, der einmal die »richtige« Firma gefunden hat, dann ist für Dich die betriebliche Altersvorsorge sicherlich eine gute Sache. Denn seit dem 1. Januar 2002 steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland das Recht zu, von seinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung (Gehaltsumwandlung) zu verlangen. Gemeint ist hiermit ein freiwilliger Verzicht des Arbeitnehmers auf einen Teil seines Bruttoentgelts, wonach dieser Teil in eine Zusage auf spätere betriebliche Versorgungsleistungen umgewandelt wird. Diese Umwandlung kann sehr individuell und günstig gestaltet werden, so dass Du kaum weniger Netto hast, aber eine auskömmliche und sichere Altersvorsorge.
Bist Du ein Arbeitgeber und hast ein mittelständisches Unternehmen, dann kannst Du Deinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten. Du bindest Deine loyalen Mitarbeiter eng an Deinen Betrieb und profitierst zugleich von steuerlichen Vorteilen. Sprich uns an, damit wir Dir im persönlichen Gespräch die komplexe Thematik in einfachen Worten erläutern.
INFORMATIONSGESPRÄCH VEREINBAREN
Wenn Du uns ein paar Angaben sendest, könnenwir für Dich ein maßgeschneidertes persönliches Versicherungsangebot vorbereiten.
DIE VORTEILE DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE
- .. werden Dir klar, wenn Du Dir vergegenwärtigst: alle Beitrags-zahlungen sind steuerfrei, unabhängig davon, ob die Beiträge vom Arbeitgeber übernommen oder im Rahmen einer Entgeltum-wandlung durch den Arbeitnehmer gezahlt werden. Grundsätzlich muss ein Anspruch auf eine lebenslange Rente gewährt werden, wenngleich auch Kapitalabfindungen möglich sind.